Corona-Infos für Gäste der Ferienwohnung Haus No. 6 in Lahr

Liebe Gäste,

hier aktualisieren wir die Bedingungen für Übernachtungen in unserer Ferienwohnung in Lahr in Corona-Zeiten.

(Alle Angaben ohne Gewähr! Wir aktualisieren diese Seite nicht täglich! Die korrekten, tagesaktuellen Informationen finden Sie unter den unten aufgeführten Links, die direkt zu den Webseiten der offiziell verantwortlichen Stellen führen)


Neue Corona Verordnung zum 03. April 2022:

Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

Für Beherbergungsbetriebe gibt es keine Vorgaben oder Einschränkungen mehr:

  • Keine Impf-Nachweispflicht
  • keine Testpflicht
  • keine Maskenpflicht

 

 


Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske)

  • gilt nur noch:
    • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
    • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
    • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste
    • Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten
  • Kinder (6 bis 17) dürfen weiterhin Medizinische Masken tragen.

 


Folgende Ausstattungsmerkmale haben wir durch die Corona-Pandemie in unserer Ferienwohnung in Lahr angepasst:

Ein Teil der Zusatzausstattung im Haus No. 6

Corona-Zusatzausstattung im Haus No. 6 (Der Ferienwohnung in Lahr):

  • Sagrotan-No-Touch-Seifenspender im Badezimmer
  • Handedesinfektionsmittel für Gäste
  • 2 Stück FFP2-Masken zur Vorhaltung in der Fewo, falls Gäste ihre eigene vergessen haben und einkaufen gehen möchten.
  • Fieberthermometer in der Fewo, damit sie bei eventuellem Unwohlsein im Urlaub sofort Klarheit haben.
  • Zusatzreinigung bei Gästewechsel: Oberflächendesinfektion von Griffen, Lichtschaltern, Fernbedienungen, Schlüssel usw.
  • Corona-Infomappe: Welche Parameter dabei beachtet werden müssen, haben wir in einer abwaschbaren CORONA-INFOMAPPE ausgearbeitet und wir werden Sie vor Anreise noch mal per Mail darüber informieren (Stichworte: Reinigungsdokumentation, Kontaktadressen, Hygiene-Infoblätter, etc.).

CORONA-Infomappe von Haus No. 6 (PDF) >>

Fehlt was?

Sollten Sie weitere Ausstattungsmerkmale oder Sicherheitsvorkehrungen  wünschen, sprechen Sie uns einfach an, gerne helfen wir Ihnen weiter oder schaffen ggf. Dinge an, an die wir bisher nicht gedacht haben.

Dinge die Sie während ihres Aufenthaltes in der Ferienwohnung tun können:

  • Handhygiene (regelmäßig Händewaschen) und Niesetikette beachten (Info-Tafeln s.u.)
  • regelmäßiges Lüften (Stoßlüften = Öffnen Sie mehrmals täglich für einige Minuten weit die Fenster, um gut durchzulüften.)

Wer nimmt schon ein Fieberthermometer mit in Urlaub? Sie haben einen im Badezimmer!

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass Gemeinschaftsräumlichkeiten, in unserem Fall unser Keller mit Waschküche (Waschmaschine und Trockner) in dieser Zeit nicht genutzt werden dürfen!

Sollten wir uns im Hausflur antreffen und ein Gespräch stattfinden, werden wir die Abstandsregel (1,5m) einhalten. Wir bitten Sie, dies zu respektieren, es ist keine Unhöflichkeit sondern eine reine Vorsichtsmaßnahme Ihnen als Gast gegenüber.

Mit dieser Mappe kommen wir als Beherbergungsbetrieb der Informationspflicht für unsere Feriengäste nach.

Wir wünschen Ihnen nun trotz allem einen entspannten Aufenthalt und unvergessliche Urlaubstage in Lahr,

 

Haus No. 6
– Die Ferienwohnung in Lahr –
Familie Huber

 


Überblick Corona

 

Kontakte bei Krankheitssymptomen während des Ferienwohnung-Aufenthaltes in Lahr im Haus No. 6

Krankheitssymptome

Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Corona-Virus sein. Die betroffene Person sollte sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt vor Ort wenden.

Die Kontaktdaten des für Lahr zuständigen Gesundheitsamtes:

Landratsamt Ortenaukreis / Gesundheitsamt
Badstrasse 20
Bau B
77652 Offenburg
Tel: 0781-805-9696
E-Mail: gesundheitsamt@ortenaukreis.de

 

Ärzte in Lahr:

Link zu Allgemeinärzten und Hausärzten direkt in Lahr:

www.jameda.de/lahr/aerzte/allgemein-u-hausaerzte/fachgebiet/

Krankenhaus Lahr:

Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim
Klostenstraße 19
77933 Lahr
Tel.: 07821 – 93-0
E:Mail: info@le.ortenau-klinikum.de
Internet: www.ortenau-klinikum.de

Apotheke:

Schlüssel Apotheke (100m südlich von Haus No. 6)
Inh. Herr Wißner
Friedrichstr. 88
77933 Lahr
Telefon: 07821 – 24239
Öffnungszeiten:
Mo – Fr:     08.00 – 19.00 Uhr
Sa:              08:00 – 13:00 Uhr

www.schluessel-apotheke-lahr.de/

Taxiunternehmen:

Taxi Munz
Friedrichstraße 94
77933 Lahr
Telefon: 07821 – 4411

 


Links:

Bundesgesundheitsministerium

dort finden Sie folgende Downloads:

  • Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen?
  • Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus
    • für Krankenhausbesucherinnen und -besucher
    • für Patientinnen und Patienten
    • für Pflegeheimbesucherinnen und -besucher
  • Tipps bei häuslicher Quarantäne
  • Tipps für Eltern
  • Informationsplakat zum Coronavirus in Leichter Sprache

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung

Antworten auf häufige Fragen, Verhaltensregeln, Hygiene-Tipps in vielen Sprachen uvm.

www.infektionsschutz.de/

Baden-Württemberg – Corona-VO (jeweils aktuellster Stand)

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 


Hygienetipps der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung