Quelle: Pressemeldung des Landes Baden-Württemberg Was gilt für Beherbergungsbetriebe? Die Regelungen für Beherbergungsbetriebe (u.a. Ferienwohnungen) richten sich nach der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Generell gilt: In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein …weiterlesen.
Fewo-Übernachtungen in Lahr sind wieder erlaubt (Inzidenz ist seit 7 Tagen in Folge unter 100)
Die Landesregierung von Baden Württemberg hat dieses Statement veröffentlicht (nachzulesen hier: Baden-Württemberg: Pressemeldung des Landes) Erste Öffnungsschritte gelten auch für Ferienwohnungen: Stand 17. Mai 2021: 1. Öffnungsstufe Wenn die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden …weiterlesen.
Ortenau fährt wieder hoch (LZ vom 14.05.2021)
Lockerungen ab kommendem Donnerstag möglich Quelle: Lahrer Zeitung (LZ) – Felix Bender, 14.05.2021 – 15:55 Uhr Ortenau – Die vom Land beschlossene Öffnungsstrategie lässt ab heute, Samstag, Lockerungen zu. Voraussetzung: an fünf Werktagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Bleibt der …weiterlesen.
7 Tage Inzidenz im Ortenaukreis schon 6 Tage unter 100 – Öffnungsschritte jetzt möglich?!
17.05.2020: schon 6 Tage infolge liegt die Inzidenz im Ortenaukreis unter 100. Ferienwohnungen in Lahr dürfen öffnen Hier finden Sie den Link zu den Inzidenzwerten des Ortenaukreises, in dem sich die Ferienwohnung in Lahr (Haus No. 6) befindet. hier ist …weiterlesen.